Tenure Track Professorship
Mit dem Programm Tenure Track Professorship unterstützt die Wübben Stiftung Wissenschaft deutsche Universitäten bei der Berufung internationaler Top-Talente und finanziert die ersten Jahre einer Tenure-Track-Professur.
Ziel
Die Wübben Stiftung Wissenschaft unterstützt mit dem Programm Tenure Track Professorship deutsche Universitäten bei der Berufung und Integration von internationalen Wissenschaftler:innen in der Karrierephase R3. Die Förderung bietet Wissenschaftler:innen eine exzellente Sach- und Personalausstattung, stellt Mittel für Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen bereit und eröffnet verlässliche Karriereperspektiven für die berufliche Zukunft in Deutschland.
Die Europäische Kommission hat folgende Karrierephasen für Forschende definiert:
R1 bezeichnet First Stage Researchers (bis zur Promotion), R2 Recognized Researchers (Promovierte oder gleichwertig Qualifizierte), R3 Established Researchers mit zunehmender Unabhängigkeit und R4 Leading Researchers mit maßgeblicher Führungsrolle in ihrem Fachgebiet.
Förderung
Universitäten können eine Förderung von bis zu 1 Mio. € (bei fünfjähriger Tenure-Track-Phase) bzw. bis zu 1,2 Mio. € (bei sechsjähriger Tenure-Track-Phase) beantragen. Die Mittel können für die Besoldung, Personal-, Sach- und Investitionsausgaben sowie für Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass die Universität in gleicher Höhe Mittel bereitstellt. Kosten für die Besoldung können dabei universitätsseitig angeführt werden. Auch Drittmittel anderer Förderer (z.B. ERC Starting Grant) können als universitärer Beitrag angerechnet werden. Die Stiftung stellt 10 % ihres Kostenanteils dem/der Wissenschaftler:in als freie Forschungsmittel zur Verfügung.
Insgesamt stehen für alle Förderprogramme der Stiftung jährlich rund zehn Millionen Euro bereit.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle deutschen Universitäten. Die beantragte Tenure-Track-Professur kann dabei eine Nachbesetzung, vorgezogene Neubesetzung oder eine neu eingerichtete Professur sein. Nach einer positiven Abschlussevaluation muss eine unbefristete W2- oder W3-Professur (vorhandene oder neue Stelle) bereitgestellt werden. Eine Antragstellung ist auch für Nachwuchsgruppenleitungen möglich, wenn für diese eine Berufung oder Entfristung nach positiver Abschlussevaluation vorgesehen ist. Pro Ausschreibung kann jede Universität einen Antrag stellen.
Anträge können für Kandidat:innen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren außerhalb Deutschlands tätig sind. Eine Rückkehr an den Ort der Promotion ist nicht möglich. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein inneruniversitär abgeschlossenes Auswahl-verfahren oder eine geplante Direktberufung. Auch bei bereits erteiltem (und noch nicht angenomme-nem) Ruf ist eine Antragstellung möglich.