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Tenure Track Pro­fes­sor­ship

Mit dem Pro­gramm Tenure Track Pro­fes­sor­ship un­ter­stützt die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung in­ter­na­tio­na­ler Top-Talente und fi­nan­ziert die ersten Jahre einer Tenure-Track-Pro­fes­sur. 

Ziel­grup­pe
her­aus­ra­gen­de Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland
För­der­sum­me
bis zu 1,2 Mil­lio­nen Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­frist
31. März 2026

Ziel

Die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft un­ter­stützt mit dem Pro­gramm Tenure Track Pro­fes­sor­ship deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung und In­te­gra­ti­on von in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen in der Kar­rie­re­pha­se R3. Die För­de­rung bietet Wis­sen­schaft­ler:innen eine ex­zel­len­te Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung, stellt Mittel für On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men bereit und er­öff­net ver­läss­li­che Kar­rie­re­per­spek­ti­ven für die be­ruf­li­che Zukunft in Deutsch­land.

Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on hat fol­gen­de Kar­rie­re­pha­sen für For­schen­de de­fi­niert: 
R1 be­zeich­net First Stage Re­se­ar­chers (bis zur Pro­mo­ti­on), R2 Re­co­gni­zed Re­se­ar­chers (Pro­mo­vier­te oder gleich­wer­tig Qua­li­fi­zier­te), R3 Es­tab­lished Re­se­ar­chers mit zu­neh­men­der Un­ab­hän­gig­keit und R4 Leading Re­se­ar­chers mit maß­geb­li­cher Füh­rungs­rol­le in ihrem Fach­ge­biet.

För­de­rung

Uni­ver­si­tä­ten können eine För­de­rung von bis zu 1 Mio. € (bei fünf­jäh­ri­ger Tenure-Track-Phase) bzw. bis zu 1,2 Mio. € (bei sechs­jäh­ri­ger Tenure-Track-Phase) be­an­tra­gen. Die Mittel können für die Be­sol­dung, Per­so­nal-, Sach- und In­ves­ti­ti­ons­aus­ga­ben sowie für On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men ver­wen­det werden.

Vor­aus­set­zung ist, dass die Uni­ver­si­tät in glei­cher Höhe Mittel be­reit­stellt. Kosten für die Be­sol­dung können dabei uni­ver­si­täts­sei­tig an­ge­führt werden. Auch Dritt­mit­tel anderer För­de­rer (z.B. ERC Star­ting Grant) können als uni­ver­si­tä­rer Beitrag an­ge­rech­net werden. Die Stif­tung stellt 10 % ihres Kos­ten­an­teils dem/der Wis­sen­schaft­ler:in als freie For­schungs­mit­tel zur Ver­fü­gung.

Ins­ge­samt stehen für alle För­der­pro­gram­me der Stif­tung jähr­lich rund zehn Mil­lio­nen Euro bereit. 

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­schen Uni­ver­si­tä­ten. Die be­an­trag­te Tenure-Track-Pro­fes­sur kann dabei eine Nach­be­set­zung, vor­ge­zo­ge­ne Neu­be­set­zung oder eine neu ein­ge­rich­te­te Pro­fes­sur sein. Nach einer po­si­ti­ven Ab­schlus­seva­lua­ti­on muss eine un­be­fris­te­te W2- oder W3-Pro­fes­sur (vor­han­de­ne oder neue Stelle) be­reit­ge­stellt werden. Eine An­trag­stel­lung ist auch für Nach­wuchs­grup­pen­lei­tun­gen möglich, wenn für diese eine Be­ru­fung oder Ent­fris­tung nach po­si­ti­ver Ab­schlus­seva­lua­ti­on vor­ge­se­hen ist. Pro Aus­schrei­bung kann jede Uni­ver­si­tät einen Antrag stellen.

Anträge können für Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind. Eine Rück­kehr an den Ort der Pro­mo­ti­on ist nicht möglich. Vor­aus­set­zung für die An­trag­stel­lung ist ein in­ner­uni­ver­si­tär ab­ge­schlos­se­nes Auswahl-ver­fah­ren oder eine ge­plan­te Di­rekt­be­ru­fung. Auch bei bereits er­teil­tem (und noch nicht an­ge­nom­me-nem) Ruf ist eine An­trag­stel­lung möglich.

An­trags­ver­fah­ren

In sechs Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: ca. sechs Monate

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Antragstellung 

Die Uni­ver­si­tä­ten können ihre Anträge über das Portal der Stif­tung ein­rei­chen. Weitere In­for­ma­tio­nen sind im Pro­gramm­blatt zu finden.

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Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.  

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Begutachtung 

Die wis­sen­schaft­li­che Eva­lua­ti­on erfolgt durch externe Fach­gut­ach­ter:innen. Zu­sätz­lich be­wer­ten un­ab­hän­gi­ge Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

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Förderempfehlung 

Das Re­se­arch Board be­wer­tet die ein­ge­gan­ge­nen Anträge anhand der Fach­gut­ach­ten und er­stellt ein fä­cher­über­grei­fen­des Ranking der för­der­wür­di­gen Anträge. Das Votum des Re­se­arch Boards wird mit 80%, das der un­ab­hän­gi­gen Ex­per­ten für in­ter­na­tio­na­le Mo­bi­li­tät mit 20% ge­wich­tet.

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Entscheidung 

Auf dieser Basis trifft die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft unter Be­rück­sich­ti­gung ihrer Fi­nanz­la­ge ihre För­der­ent­schei­dung. 

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Förderbeginn 

Der För­der­be­ginn kann un­mit­tel­bar nach dem Erhalt des Be­wil­li­gungs­schrei­bens er­fol­gen. Die Kan­di­da­tin bzw. der Kan­di­dat muss die Pro­fes­sur spä­tes­tens zwölf Monate nach Be­wil­li­gungs­schrei­ben an­ge­tre­ten haben.

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