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Appointment Accelerator

Das Programm stellt Universitäten Mittel für Tenure-Track-Professuren zur Verfügung, damit sie Berufungsverhandlungen mit internationalen Wissenschaftler:innen erfolgreich abschließen können.

Zielgruppe
herausragende Wissenschaftler:innen aus dem Ausland
Fördersumme
bis zu 400.000 Euro
Antragsberechtigung
deutsche Universitäten
Antragsfristen
1. Oktober 2024 / 1. März 2025

Ziel

Das Programm stellt deutschen Universitäten zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit sie ihre Berufungsverhandlungen mit Wissenschaftler:innen (R3 career stage) aus dem Ausland erfolgreich abschließen können.

Förderung

Universitäten können eine Förderung von bis zu 400.000 Euro beantragen, sofern in den Berufungsverhandlungen die eigenen Mittel nicht ausreichen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf muss im Antrag begründet werden. Die maximale Fördersumme darf die Kosten der von der Universität für diese Professur exklusiv bereitgestellten Ausstattung nicht übersteigen. Die Universitäten können die Mittel für Sach- und Personalausgaben sowie Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen frei verwenden. Die Mittel müssen in den ersten vier Jahren der Tenure-Track-Phase verausgabt werden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle deutschen Universitäten, deren Berufungsverhandlungen mit einem/einer konkreten Kandidat:in für eine Tenure-Track-Professur kurz vor dem Abschluss stehen. Pro Ausschreibung kann jede Universität einen Antrag einreichen. Anträge können für promovierte Kandidat:innen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren außerhalb Deutschlands tätig sind.

Antragsverfahren

In vier Schritten zur Förderung

Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung: max. drei Monate

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Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal der Stiftung. Weitere Informationen finden sich im Programmblatt. 

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Auswahl

Die Förderung erfolgt auf der Basis der eingereichten Gutachten. Ergänzend bewerten externe Expert:innen die beantragten Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen.

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Entscheidung

Die Stiftung kommuniziert ihre Förderentscheidungen spätestens drei Monate nach Antragsfrist.

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Förderbeginn

Die Rufannahme muss spätestens drei Monate nach Übermittlung der Förderentscheidung erfolgen.

Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 1. Oktober 2024 über unser Antragsportal eingereicht werden. Anträge im Folgejahr können voraussichtlich am 1. März und 1. Oktober 2025 eingereicht werden. 

Von A wie Antrag bis Z wie Zuwendung
Zur Einführung in das onlinegestützte Antragsverfahren führt die Wübben Stiftung Wissenschaft zwei Informationssessions am 15. August 2024 von 10-11 Uhr sowie am 9. September 2024 von 14-15 Uhr durch.

Bitte melden Sie sich bei Interesse für einen der Termine per E-Mail an: info@w-s-w.org

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