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Ap­point­ment Ac­ce­le­ra­tor

Das Pro­gramm stellt Uni­ver­si­tä­ten Mittel für Tenure-Track-Pro­fes­su­ren zur Ver­fü­gung, damit sie Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen er­folg­reich ab­schlie­ßen können.

Ziel­grup­pe
her­aus­ra­gen­de Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland
För­der­sum­me
bis zu 400.000 Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­fris­ten
1. Oktober 2024 / 1. März 2025

Ziel

Das Pro­gramm stellt deut­schen Uni­ver­si­tä­ten zu­sätz­li­che Mittel zur Ver­fü­gung, damit sie ihre Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit Wis­sen­schaft­ler:innen (R3 career stage) aus dem Ausland er­folg­reich ab­schlie­ßen können.

För­de­rung

Uni­ver­si­tä­ten können eine För­de­rung von bis zu 400.000 Euro be­an­tra­gen, sofern in den Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen die eigenen Mittel nicht aus­rei­chen. Der zu­sätz­li­che Fi­nan­zie­rungs­be­darf muss im Antrag be­grün­det werden. Die ma­xi­ma­le För­der­sum­me darf die Kosten der von der Uni­ver­si­tät für diese Pro­fes­sur ex­klu­siv be­reit­ge­stell­ten Aus­stat­tung nicht über­stei­gen. Die Uni­ver­si­tä­ten können die Mittel für Sach- und Per­so­nal­aus­ga­ben sowie On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men frei ver­wen­den. Die Mittel müssen in den ersten vier Jahren der Tenure-Track-Phase ver­aus­gabt werden.

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­schen Uni­ver­si­tä­ten, deren Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit einem/einer kon­kre­ten Kan­di­dat:in für eine Tenure-Track-Pro­fes­sur kurz vor dem Ab­schluss stehen. Pro Aus­schrei­bung kann jede Uni­ver­si­tät einen Antrag ein­rei­chen. Anträge können für pro­mo­vier­te Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind.

An­trags­ver­fah­ren

In vier Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: max. drei Monate

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Antragstellung

Die An­trag­stel­lung erfolgt über das An­trag­spor­tal der Stif­tung. Weitere In­for­ma­tio­nen finden sich im Pro­gramm­blatt. 

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Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.

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Auswahl

Die För­de­rung erfolgt auf der Basis der ein­ge­reich­ten Gut­ach­ten. Er­gän­zend be­wer­ten externe Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

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Entscheidung

Die Stif­tung kom­mu­ni­ziert ihre För­der­ent­schei­dun­gen spä­tes­tens drei Monate nach An­trags­frist.

Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 1. Oktober 2024 über unser An­trag­spor­tal ein­ge­reicht werden. Anträge im Fol­ge­jahr können vor­aus­sicht­lich am 1. März und 1. Oktober 2025 ein­ge­reicht werden. 

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