Appointment Accelerator
Mittel für Ausstattung und Onboarding, um Berufungsverhandlungen mit internationalen Wissenschaftler:innen erfolgreich abzuschließen
Ziel
Die Wübben Stiftung Wissenschaft unterstützt mit dem Programm Appointment Accelerator deutsche Universitäten bei der Berufung von internationalen Wissenschaftler:innen auf Tenure-Track-Professuren bzw. W2- und W3-Professuren. Die Stiftung stellt den Hochschulen dabei zusätzliche Mittel für Ausstattung und Onboarding bereit, um Berufungsverfahren mit Wissenschaftler:innen in der Karrierephase R3 (Tenure Track) bzw. Karrierephase R4 (Advanced) erfolgreich abzuschließen.
Die Europäische Kommission hat folgende Karrierephasen für Forschende definiert:
R1 bezeichnet First Stage Researchers (bis zur Promotion), R2 Recognized Researchers (Promovierte oder gleichwertig Qualifizierte), R3 Established Researchers mit zunehmender Unabhängigkeit und R4 Leading Researchers mit maßgeblicher Führungsrolle in ihrem Fachgebiet.
Förderung
Universitäten können eine Förderung von bis zu 400.000 € (Tenure Track, Karrierephase R3) bzw. bis zu 800.000 € (Advanced, Karrierephase R4) beantragen, um Berufungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf muss im Antrag begründet werden. Die maximale Fördersumme darf die Kosten der von der Universität für diese Professur exklusiv bereitgestellten Ausstattung nicht übersteigen. Auch Drittmittel anderer Förderer können als universitärer Beitrag angerechnet werden. Die Universitäten können die Mittel für Personalausgaben der Arbeitsgruppe, Sach- und Investitionsausgaben sowie Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen während der Tenure-Track-Phase (fünf bzw. sechs Jahre) (Tenure Track) bzw. innerhalb von drei Jahren (Advanced) frei verwenden.
Insgesamt stehen für alle Förderprogramme der Stiftung jährlich rund zehn Millionen Euro bereit.
Professurenprogramme im Vergleich
Falls Sie nicht sicher sind, welches Förderprogramm für Ihre Kandidatin/Ihren Kandidaten in Frage kommt, finden Sie hier eine vergleichende Übersicht mit wichtigen Charakteristika der Programme Appointment Accelerator, Tenure Track und Advanced Professorship.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle deutschen Universitäten. Pro Ausschreibung kann jede Universität einen Antrag in jeder Programmvariante stellen. Die geförderte Professur kann dabei eine Nachbesetzung, vorgezogene Neubesetzung oder eine neu eingerichtete Professur sein.
In der Programmvariante Tenure Track muss nach einer positiven Abschlussevaluation eine unbefristete W2- oder W3-Professur (vorhandene oder neue Stelle) bereitgestellt werden. Eine Antragstellung ist auch für Nachwuchsgruppenleitungen möglich, wenn für diese eine Berufung nach positiver Abschlussevaluation vorgesehen ist.
In der Programmvariante Advanced können Anträge ausschließlich für Berufungen auf eine W2- oder W3-Professur gestellt werden.
Anträge können für Kandidat:innen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren außerhalb Deutschlands tätig sind. Bei Anträgen in der Programmvariante Tenure Track ist eine Rückkehr an den Ort der Promotion nicht möglich. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein abgeschlossenes universitäres Auswahlverfahren oder eine geplante Direktberufung. Auch bei bereits erteiltem (und noch nicht angenommenem) Ruf ist eine Antragstellung möglich.
Antragsverfahren
Antragstellung
Anträge können durch die Universitätsleitung über das Antragsportal der Stiftung in englischer Sprache gestellt werden. Der Antrag besteht aus drei Antragsteilen (Teile A–C) sowie einem Finanzplan (Teil D).
Teil A enthält Folgendes:
- Eine Darstellung der Bedeutung des/der Kandidat:in für die institutionelle Strategie. Hier formuliert die Universität die Erwartungen, die sie mit der Berufung des/der Kandidat:in für ihre Forschungsschwerpunkte, Lehre und Internationalisierung verbindet. Dieser Abschnitt erläutert die geplante Einbettung in Bezug auf Institut, Fakultät und ggf. Verbundforschung.
- Eine Darstellung der für die Professur durch die Universität bereitgestellten Sach- und Personalmittel, Räumlichkeiten, Ressourcen und Forschungsinfrastruktur.
- Eine Begründung der beantragten Mittel, die für die Gewinnung des/der Wissenschaftler:in notwendig sind.
Teil B umfasst alle im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren eingeholten Gutachten und den mit der Bewerbung eingereichten Lebenslauf des/der Kandidat:in.
In Teil C des Antrags wird die geplante Eingliederung des/der Kandidat:in thematisiert. Dieser Antragsteil umfasst:
- Eine Darstellung des Onboarding- und Dual-Career-Bedarfs durch den/die Kandidat:in.
- Die Benennung der relevanten Komponenten des existierenden universitären Onboarding-Programms für internationale Wissenschaftler:innen sowie eine Erklärung, wie diese für die Eingliederung des/der Kandidat:in in Universität, Stadt und Gesellschaft genutzt werden sollen.
- Eine Beschreibung der zusätzlich geplanten ad-personam-Maßnahmen und Dual-Career-Angebote, für die Mittel beantragt werden sollen.
Teil D des Antrags besteht aus einem Finanzplan mit Erläuterung der einzelnen Positionen.

