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Ap­point­ment Ac­ce­le­ra­tor

Mittel für Aus­stat­tung und On­boar­ding, um Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen er­folg­reich ab­zu­schlie­ßen

Ziel­grup­pe
her­aus­ra­gen­de Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland (Kar­rie­re­pha­se R3 und R4)
För­der­sum­me
R3: bis zu 400.000 Euro I R4: bis zu 800.000 Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­fris­ten
30. Juni 2025 & 30. Sep­tem­ber 2025

Ziel

Das Pro­gramm stellt deut­schen Uni­ver­si­tä­ten zu­sätz­li­che Mittel zur Ver­fü­gung, damit sie ihre Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland in der Kar­rie­re­pha­se R3 oder R4 er­folg­reich ab­schlie­ßen können. 

För­de­rung

Uni­ver­si­tä­ten können eine För­de­rung von bis zu 400.000 Euro (Tenure Track, Kar­rie­re­pha­se R3) oder bis zu 800.000 Euro (W2 od. W3, Kar­rie­re­pha­se R4) be­an­tra­gen. Der zu­sätz­li­che Fi­nan­zie­rungs­be­darf muss im Antrag be­grün­det werden. Die ma­xi­ma­le För­der­sum­me darf die Kosten der von der Uni­ver­si­tät für diese Pro­fes­sur ex­klu­siv be­reit­ge­stell­ten Aus­stat­tung nicht über­stei­gen. Auch Dritt­mit­tel anderer För­de­rer können als uni­ver­si­tä­rer Beitrag an­ge­rech­net werden. Die Uni­ver­si­tä­ten können die Mittel für Per­so­nal­aus­ga­ben für die Ar­beits­grup­pe, Sach- und In­ves­ti­ti­ons­aus­ga­ben sowie On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men frei ver­wen­den. 

Ins­ge­samt stehen für alle För­der­pro­gram­me der Stif­tung jähr­lich rund zehn Mil­lio­nen Euro bereit. 

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­schen Uni­ver­si­tä­ten, die einen/eine kon­kre­te/n Kan­di­dat:in berufen wollen. Anträge können für Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind. Vor­aus­set­zung für die An­trag­stel­lung ist ein ab­ge­schlos­se­nes uni­ver­si­tä­res Aus­wahl­ver­fah­ren oder eine ge­plan­te Di­rekt­be­ru­fung. Auch bei bereits er­teil­tem (und noch nicht an­ge­nom­me­nem) Ruf ist eine An­trag­stel­lung möglich.

An­trags­ver­fah­ren

In vier Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: ca. 2-3 Monate

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Antragstellung

Die An­trag­stel­lung erfolgt über das An­trag­spor­tal der Stif­tung. Weitere In­for­ma­tio­nen finden sich im Pro­gramm­blatt. 

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Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.

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Auswahl

Die För­de­rung erfolgt auf der Basis der ein­ge­reich­ten Gut­ach­ten. Er­gän­zend be­wer­ten externe Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

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Entscheidung

Die Stif­tung kom­mu­ni­ziert ihre För­der­ent­schei­dun­gen spä­tes­tens drei Monate nach An­trags­frist.

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