On this page

Ap­point­ment Ac­ce­le­ra­tor

Mittel für Aus­stat­tung und On­boar­ding, um Be­ru­fungs­ver­hand­lun­gen mit in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen er­folg­reich ab­zu­schlie­ßen

Ziel­grup­pe
her­aus­ra­gen­de Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland (Kar­rie­re­pha­se R3 und R4)
För­der­sum­me
R3: bis zu 400.000 Euro I R4: bis zu 800.000 Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­fris­ten
31. März 2026 I 30. Juni 2026 I 30. Sep­tem­ber 2026

Ziel

Die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft un­ter­stützt mit dem Pro­gramm Ap­point­ment Ac­ce­le­ra­tor deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung von in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen auf Tenure-Track-Pro­fes­su­ren bzw. W2- und W3-Pro­fes­su­ren. Die Stif­tung stellt den Hoch­schu­len dabei zu­sätz­li­che Mittel für Aus­stat­tung und On­boar­ding bereit, um Be­ru­fungs­ver­fah­ren mit Wis­sen­schaft­ler:innen in der Kar­rie­re­pha­se R3 (Tenure Track) bzw. Kar­rie­re­pha­se R4 (Ad­van­ced) er­folg­reich ab­zu­schlie­ßen.

Die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on hat fol­gen­de Kar­rie­re­pha­sen für For­schen­de de­fi­niert: 
R1 be­zeich­net First Stage Re­se­ar­chers (bis zur Pro­mo­ti­on), R2 Re­co­gni­zed Re­se­ar­chers (Pro­mo­vier­te oder gleich­wer­tig Qua­li­fi­zier­te), R3 Es­tab­lished Re­se­ar­chers mit zu­neh­men­der Un­ab­hän­gig­keit und R4 Leading Re­se­ar­chers mit maß­geb­li­cher Füh­rungs­rol­le in ihrem Fach­ge­biet.

För­de­rung

Uni­ver­si­tä­ten können eine För­de­rung von bis zu 400.000 € (Tenure Track, Kar­rie­re­pha­se R3) bzw. bis zu 800.000 € (Ad­van­ced, Kar­rie­re­pha­se R4) be­an­tra­gen, um Be­ru­fungs­ver­fah­ren er­folg­reich ab­zu­schlie­ßen. Der zu­sätz­li­che Fi­nan­zie­rungs­be­darf muss im Antrag be­grün­det werden. Die ma­xi­ma­le För­der­sum­me darf die Kosten der von der Uni­ver­si­tät für diese Pro­fes­sur ex­klu­siv be­reit­ge­stell­ten Aus­stat­tung nicht über­stei­gen. Auch Dritt­mit­tel anderer För­de­rer können als uni­ver­si­tä­rer Beitrag an­ge­rech­net werden. Die Uni­ver­si­tä­ten können die Mittel für Per­so­nal­aus­ga­ben der Ar­beits­grup­pe, Sach- und In­ves­ti­ti­ons­aus­ga­ben sowie On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men während der Tenure-Track-Phase (fünf bzw. sechs Jahre) (Tenure Track) bzw. in­ner­halb von drei Jahren (Ad­van­ced) frei ver­wen­den.

Ins­ge­samt stehen für alle För­der­pro­gram­me der Stif­tung jähr­lich rund zehn Mil­lio­nen Euro bereit. 

Pro­fes­su­ren­pro­gram­me im Ver­gleich
Falls Sie nicht sicher sind, welches För­der­pro­gramm für Ihre Kan­di­da­tin/Ihren Kan­di­da­ten in Frage kommt, finden Sie hier eine ver­glei­chen­de Über­sicht mit wich­ti­gen Cha­rak­te­ris­ti­ka der Pro­gram­me Ap­point­ment Ac­ce­le­ra­tor, Tenure Track und Ad­van­ced Pro­fes­sor­ship.

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­schen Uni­ver­si­tä­ten. Pro Aus­schrei­bung kann jede Uni­ver­si­tät einen Antrag in jeder Pro­gramm­va­ri­an­te stellen. Die ge­för­der­te Pro­fes­sur kann dabei eine Nach­be­set­zung, vor­ge­zo­ge­ne Neu­be­set­zung oder eine neu ein­ge­rich­te­te Pro­fes­sur sein.

In der Pro­gramm­va­ri­an­te Tenure Track muss nach einer po­si­ti­ven Ab­schlus­seva­lua­ti­on eine un­be­fris­te­te W2- oder W3-Pro­fes­sur (vor­han­de­ne oder neue Stelle) be­reit­ge­stellt werden. Eine An­trag­stel­lung ist auch für Nach­wuchs­grup­pen­lei­tun­gen möglich, wenn für diese eine Be­ru­fung nach po­si­ti­ver Ab­schlus­seva­lua­ti­on vor­ge­se­hen ist.

In der Pro­gramm­va­ri­an­te Ad­van­ced können Anträge aus­schließ­lich für Be­ru­fun­gen auf eine W2- oder W3-Pro­fes­sur ge­stellt werden.

Anträge können für Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind. Bei An­trä­gen in der Pro­gramm­va­ri­an­te Tenure Track ist eine Rück­kehr an den Ort der Pro­mo­ti­on nicht möglich. Vor­aus­set­zung für die An­trag­stel­lung ist ein ab­ge­schlos­se­nes uni­ver­si­tä­res Aus­wahl­ver­fah­ren oder eine ge­plan­te Di­rekt­be­ru­fung. Auch bei bereits er­teil­tem (und noch nicht an­ge­nom­me­nem) Ruf ist eine An­trag­stel­lung möglich.

An­trags­ver­fah­ren

In vier Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: ca. 2-3 Monate

1

/4

Antragstellung

Die An­trag­stel­lung erfolgt über das An­trag­spor­tal der Stif­tung. Weitere In­for­ma­tio­nen finden sich im Pro­gramm­blatt. 

2

/4

Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.

3

/4

Auswahl

Die För­de­rung erfolgt auf der Basis der ein­ge­reich­ten Gut­ach­ten. Er­gän­zend be­wer­ten externe Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

4

/4

Entscheidung

Die Stif­tung kom­mu­ni­ziert ihre För­der­ent­schei­dun­gen spä­tes­tens drei Monate nach An­trags­frist.

An­trag­stel­lung

Anträge können durch die Uni­ver­si­täts­lei­tung über das An­trag­spor­tal der Stif­tung in eng­li­scher Sprache ge­stellt werden. Der Antrag besteht aus drei An­trags­tei­len (Teile A–C) sowie einem Fi­nanz­plan (Teil D).

Teil A enthält Fol­gen­des:
-    Eine Dar­stel­lung der Be­deu­tung des/der Kan­di­dat:in für die in­sti­tu­tio­nel­le Stra­te­gie. Hier for­mu­liert die Uni­ver­si­tät die Er­war­tun­gen, die sie mit der Be­ru­fung des/der Kan­di­dat:in für ihre For­schungs­schwer­punk­te, Lehre und In­ter­na­tio­na­li­sie­rung ver­bin­det. Dieser Ab­schnitt er­läu­tert die ge­plan­te Ein­bet­tung in Bezug auf In­sti­tut, Fa­kul­tät und ggf. Ver­bund­for­schung.
-    Eine Dar­stel­lung der für die Pro­fes­sur durch die Uni­ver­si­tät be­reit­ge­stell­ten Sach- und Per­so­nal­mit­tel, Räum­lich­kei­ten, Res­sour­cen und For­schungs­in­fra­struk­tur.
-    Eine Be­grün­dung der be­an­trag­ten Mittel, die für die Ge­win­nung des/der Wis­sen­schaft­ler:in not­wen­dig sind.
Teil B umfasst alle im Zu­sam­men­hang mit dem Be­ru­fungs­ver­fah­ren ein­ge­hol­ten Gut­ach­ten und den mit der Be­wer­bung ein­ge­reich­ten Le­bens­lauf des/der Kan­di­dat:in.

In Teil C des Antrags wird die ge­plan­te Ein­glie­de­rung des/der Kan­di­dat:in the­ma­ti­siert. Dieser An­trags­teil umfasst:
-    Eine Dar­stel­lung des On­boar­ding- und Dual-Career-Bedarfs durch den/die Kan­di­dat:in.
-    Die Be­nen­nung der re­le­van­ten Kom­po­nen­ten des exis­tie­ren­den uni­ver­si­tä­ren On­boar­ding-Pro­gramms für in­ter­na­tio­na­le Wis­sen­schaft­ler:innen sowie eine Er­klä­rung, wie diese für die Ein­glie­de­rung des/der Kan­di­dat:in in Uni­ver­si­tät, Stadt und Ge­sell­schaft genutzt werden sollen.
-    Eine Be­schrei­bung der zu­sätz­lich ge­plan­ten ad-per­so­nam-Maß­nah­men und Dual-Career-An­ge­bo­te, für die Mittel be­an­tragt werden sollen.

Teil D des Antrags besteht aus einem Fi­nanz­plan mit Er­läu­te­rung der ein­zel­nen Po­si­tio­nen.

Down­loads

Kontakt