Appointment Accelerator
Mittel für Ausstattung und Onboarding, um Berufungsverhandlungen mit internationalen Wissenschaftler:innen erfolgreich abzuschließen
Ziel
Das Programm stellt deutschen Universitäten zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit sie ihre Berufungsverhandlungen mit Wissenschaftler:innen aus dem Ausland in der Karrierephase R3 oder R4 erfolgreich abschließen können.
Förderung
Universitäten können eine Förderung von bis zu 400.000 Euro (Tenure Track, Karrierephase R3) oder bis zu 800.000 Euro (W2 od. W3, Karrierephase R4) beantragen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf muss im Antrag begründet werden. Die maximale Fördersumme darf die Kosten der von der Universität für diese Professur exklusiv bereitgestellten Ausstattung nicht übersteigen. Auch Drittmittel anderer Förderer können als universitärer Beitrag angerechnet werden. Die Universitäten können die Mittel für Personalausgaben für die Arbeitsgruppe, Sach- und Investitionsausgaben sowie Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen frei verwenden.
Insgesamt stehen für alle Förderprogramme der Stiftung jährlich rund zehn Millionen Euro bereit.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle deutschen Universitäten, die einen/eine konkrete/n Kandidat:in berufen wollen. Anträge können für Kandidat:innen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren außerhalb Deutschlands tätig sind. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein abgeschlossenes universitäres Auswahlverfahren oder eine geplante Direktberufung. Auch bei bereits erteiltem (und noch nicht angenommenem) Ruf ist eine Antragstellung möglich.