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Ad­van­ced Pro­fes­sor­ship

Un­ter­stüt­zung für deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung und In­te­gra­ti­on von in­ter­na­tio­nal füh­ren­den Wis­sen­schaft­ler:innen

Ziel­grup­pe
Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland in der Kar­rie­re­pha­se R4
För­der­sum­me
bis zu 1,6 Mil­lio­nen Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­frist
30. Sep­tem­ber 2025

Ziel

Die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft un­ter­stützt mit dem Pro­gramm Ad­van­ced Pro­fes­sor­ship deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung und In­te­gra­ti­on von in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen in der Kar­rie­re­pha­se R4. Die För­de­rung bietet Wis­sen­schaft­ler:innen die Chance, auf der Grund­la­ge einer ex­zel­len­ten Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung For­schungs­the­men zu be­ar­bei­ten und stellt Mittel für On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men bereit.

För­de­rung

Uni­ver­si­tä­ten können eine För­de­rung von bis zu 1,6 Mio. € für bis zu vier Jahre be­an­tra­gen. Vor­aus­set­zung ist, dass die Uni­ver­si­tät nach Ende der För­de­rung die Fi­nan­zie­rung der Pro­fes­sur in ver­gleich­ba­rer Höhe zu­si­chert.

Die Mittel können für die Be­sol­dung, Per­so­nal-, Sach- und In­ves­ti­ti­ons­aus­ga­ben sowie für On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men ver­wen­det werden. Die Stif­tung stellt 10% ihres Kos­ten­an­teils dem/der Wis­sen­schaft­ler:in als freie For­schungs­mit­tel zur Ver­fü­gung. 

Ins­ge­samt stehen für alle För­der­pro­gram­me der Stif­tung jähr­lich rund zehn Mil­lio­nen Euro bereit. 

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­schen Uni­ver­si­tä­ten. Die be­an­trag­te Pro­fes­sur kann dabei eine Nach­be­set­zung, eine vor­ge­zo­ge­ne Neu­be­set­zung oder eine neu ein­ge­rich­te­te W2- oder W3-Pro­fes­sur sein. Die An­trag­stel­lung ist auch möglich, falls für den/die Kan­di­dat:in (zu­nächst) eine Gast­pro­fes­sur geplant ist. In diesem Fall müssen die Pläne zur an­schlie­ßen­den Be­ru­fung dar­ge­legt werden. Auch die Be­an­tra­gung einer Gast­pro­fes­sur für Wis­sen­schaft­ler:innen am Ende einer aka­de­mi­schen Kar­rie­re ist möglich.

Anträge können für Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind. Vor­aus­set­zung für die An­trag­stel­lung ist ein in­ner­uni­ver­si­tär ab­ge­schlos­se­nes Aus­wahl­ver­fah­ren oder eine ge­plan­te Di­rekt­be­ru­fung. Im Falle einer Gast­pro­fes­sur am Ende der aka­de­mi­schen Kar­rie­re muss ein un­mit­tel­ba­rer wis­sen­schaft­li­cher Zu­sam­men­hang mit einem For­schungs­schwer­punkt der Uni­ver­si­tät be­stehen. Auch bei bereits er­teil­tem (und noch nicht an­ge­nom­me­nem) Ruf ist eine An­trag­stel­lung möglich.

An­trags­ver­fah­ren

In sechs Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: 5-6 Monate

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Antragstellung 

Die Uni­ver­si­tä­ten können ihre Anträge über das Portal der Stif­tung ein­rei­chen. Weitere In­for­ma­tio­nen sind im Pro­gramm­blatt zu finden.

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Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.  

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Begutachtung 

Die wis­sen­schaft­li­che Eva­lua­ti­on erfolgt durch externe Fach­gut­ach­ter:innen. Zu­sätz­lich be­wer­ten un­ab­hän­gi­ge Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

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Förderempfehlung 

Das Re­se­arch Board be­wer­tet die ein­ge­gan­ge­nen Anträge anhand der Fach­gut­ach­ten und er­stellt ein fä­cher­über­grei­fen­des Ranking der för­der­wür­di­gen Anträge. Das Votum des Re­se­arch Boards wird mit 80%, das der un­ab­hän­gi­gen Ex­per­ten für in­ter­na­tio­na­le Mo­bi­li­tät mit 20% ge­wich­tet.

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Entscheidung 

Auf dieser Basis trifft die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft unter Be­rück­sich­ti­gung ihrer Fi­nanz­la­ge ihre För­der­ent­schei­dung. 

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Förderbeginn 

Der För­der­be­ginn kann un­mit­tel­bar nach dem Erhalt des Be­wil­li­gungs­schrei­bens er­fol­gen. Die Kan­di­da­tin bzw. der Kan­di­dat muss die Pro­fes­sur spä­tes­tens zwölf Monate nach Be­wil­li­gungs­schrei­ben an­ge­tre­ten haben.

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