Advanced Professorship
Unterstützung für deutsche Universitäten bei der Berufung und Integration von international führenden Wissenschaftler:innen
Ziel
Die Wübben Stiftung Wissenschaft unterstützt mit dem Programm Advanced Professorship deutsche Universitäten bei der Berufung und Integration von internationalen Wissenschaftler:innen in der Karrierephase R4. Die Förderung bietet Wissenschaftler:innen die Chance, auf der Grundlage einer exzellenten Sach- und Personalausstattung Forschungsthemen zu bearbeiten und stellt Mittel für Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen bereit.
Förderung
Universitäten können eine Förderung von bis zu 1,6 Mio. € für bis zu vier Jahre beantragen. Voraussetzung ist, dass die Universität nach Ende der Förderung die Finanzierung der Professur in vergleichbarer Höhe zusichert.
Die Mittel können für die Besoldung, Personal-, Sach- und Investitionsausgaben sowie für Onboarding- und Dual-Career-Maßnahmen verwendet werden. Die Stiftung stellt 10% ihres Kostenanteils dem/der Wissenschaftler:in als freie Forschungsmittel zur Verfügung.
Insgesamt stehen für alle Förderprogramme der Stiftung jährlich rund zehn Millionen Euro bereit.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle deutschen Universitäten. Die beantragte Professur kann dabei eine Nachbesetzung, eine vorgezogene Neubesetzung oder eine neu eingerichtete W2- oder W3-Professur sein. Die Antragstellung ist auch möglich, falls für den/die Kandidat:in (zunächst) eine Gastprofessur geplant ist. In diesem Fall müssen die Pläne zur anschließenden Berufung dargelegt werden. Auch die Beantragung einer Gastprofessur für Wissenschaftler:innen am Ende einer akademischen Karriere ist möglich.
Anträge können für Kandidat:innen eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren außerhalb Deutschlands tätig sind. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein inneruniversitär abgeschlossenes Auswahlverfahren oder eine geplante Direktberufung. Im Falle einer Gastprofessur am Ende der akademischen Karriere muss ein unmittelbarer wissenschaftlicher Zusammenhang mit einem Forschungsschwerpunkt der Universität bestehen. Auch bei bereits erteiltem (und noch nicht angenommenem) Ruf ist eine Antragstellung möglich.